Ethnologie (B.A., 2015) – Kernfach

Das Studienfach Ethnologie (B.A., 2015) hat im Kernfach einen Umfang von 120 LP/Leistungspunkten. Es gibt keine Zulassungsbeschränkung, wir bitten Sie jedoch, folgende Voraussetzungen zu beachten:

Fremdsprachenkenntnisse (Kernfach): Englisch

„Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnise verfügen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen“ (Prüfungsordnung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang, § 2, Abs. 2).

BA.Ethn.KF.4: Grundfragen der Ethnologie

Voraussetzung für die Modulabschlussprüfung
Die Modulabschlussprüfung besteht aus einer mündliche Prüfung, die 15 Minuten dauert (siehe BAPO §12). Die Prüfung wird von einer Prüferin/ einem Prüfer mit einer zweiten Prüferin/ einem zweiten Prüfer oder einer Beisitzerin/ einem Beisitzer abgenommen.
Die Modulprüfung hat eine Workload von 3 Leistungspunkten. Das bedeutet, dass Sie 90 Stunden zur Verfügung haben, um sich auf die Prüfung vorzubereiten.

Neukonzeption von Vorlesungen

BA.Ethn.KF.5: Methodologie

Voraussetzung für die Modulabschlussprüfung
Die Modulabschlussprüfung wird als PORTFOLIO abgelegt.
Erst wenn alle Bestandteile des Moduls erfolgreich absolviert sind,d.h. die Vorlesung: Ethnologische Forschungsmethoden, das Proseminar: Methoden und Methodologie, die Übung: Praktische Methodenübung und die Selbstständige Lektüre, kann die Modulabschlussprüfung abgelegt werden. 

Merkblatt zur Erstellung eines Portfolios im Methodenmodul

Neukonzeption von Vorlesungen

BA.Ethn.KF.8: Fremdsprache Ethnologie

Praktischer Unterricht in einer weiteren modernen Fremdsprache (neben den für das Studium vorausgesetzten Kenntnissen des Englischen). Den Studierenden wird empfohlen, eine außereuropäische Sprache zu erlernen.
Im Modul wird jeweils eine Sprache unterrichtet. Sprachkurse der JGU, anderer Universitäten, Sommerkurse werden anerkannt. Die Leistungspunkte werden unabhängig von den Leistungspunkten des Lehrexportgebers angerechnet.
Wird der Sprachkurs außerhalb des Instituts für Ethnologie und Afrikastudien absolviert, so sollen in der Regel 14 LP erworben werden. In Ausnahmefällen kann diese Punktzahl um maximal 2 LP unterschritten werden. Wenn mehr als 14 LP erworben werden, geht das Modul mit 14 LP in die Berechnung der Kernfachnote und Gesamtnote gemäß § 17 Abs. 3 und 4 PO ein.

Bitte beachten Sie zudem folgende Regelungen für die Teilnahme am Institutskolloquium (BA.Ethn.KF.6: Vertiefungsmodul Ethnologie Kernfach)

  • Kernfach-Studierende im B.A. Ethnologie können das Institutskolloquium erst ab dem 5. Fachsemester besuchen.
  • B.A.-Studierende im Kernfach müssen mindestens 6 Sitzungen besuchen.
  • Diese 6 Sitzungen müssen nicht innerhalb eines Semesters besucht werden. Wir empfehlen den Studierenden vielmehr, die Vorträge entsprechend ihrer Interessen auszuwählen.
  • Auch nach Besuch der erforderlichen Zahl von Sitzungen sind alle Studierenden herzlich zu Vorträgen im Kolloquium eingeladen.
  • Mit Beginn des Sommersemester 2022 können sich die Kernfach-Studierenden ab dem 5. Fachsemester selbständig für das Institutskolloquium anmelden.