Lehrveranstaltungen im aktuellen Semester

Senghor, Salsa, Senerap – Einführung in die Musik Senegals

Dozent:innen: Dr. Hauke Dorsch
Kurzname: Musik Senegal
Kurs-Nr.: 07.798.160
Kurstyp: Proseminar

Digitale Lehre

Unter den gegebenen Umständen wird das Seminar als Online-Veranstaltung abgehalten. Sie erhalten wöchentlich Arbeitsaufträge, die Sie bitte zu den angegebenen Terminen erledigen. Es handelt sich entweder um Internetrecherchen zu Aspekten der senegalesischen Geschichte und Kultur, sowie zu bestimmten Musikstilen und/oder Musiker*innen. Die Ergbenisse dieser Recherchen dokumentieren Sie bitte in einem Essay. Weiterhin finden Sie im Reader Texte, die Sie bitte lesen und in einer Reading Response zusammenfassen. Somit sind Sie gebeten jede Woche einen etwa dreiseitigen Text (entweder Essay oder Reading Response) zu verfassen.

Inhalt

Léopold Sédar Senghor, der erste Präsident des nachkolonialen Senegals, war als führender Vertreter der Négritude genannten politisch-kulturellen Bewegung ein Schriftsteller, der der Musik eine besondere Rolle in seiner Dichtung einräumte. Das kam der bis heute international viel beachteten senegalesischen Musikszene zugute und führte auch zu einigen Vertonungen von Senghors Poesie.
Diese Einführung in die Musik Senegals bietet Gelegenheit für die Auseinandersetzung mit der Vielfalt unterschiedlichster Stile, Genres und Produktions-, Aufführungs-, Distributions- sowie Rezeptionszusammenhänge. Es werden hierbei sowohl Biographien von senegalesischen Pop- und HipHop-Stars, wie Yandé Codou Sène, Youssou N'Dour, Ismael Lo, Coumba Gawlo Seck, Baaba Maal, DJ Awadi, Sister Fa, usw. als auch Texte über verschiedene Musikstile und -szenen gelesen und sozial-, kultur-, geschichts- und musikwissenschaftlich kontextualisiert. Das Seminar soll in eine Veranstaltung zu Bezügen der senegalesischen Musik zur Négritude und Senghor münden, die von Studierenden im Rahmen der für das Sommersemester 2020 geplanten Veranstaltungsreihe des Zentrums für Frankreich- und Frankophoniestudien zu Senghor und der Frankophonie mitgestaltet wird.

Zusätzliche Informationen

Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen
1. Regelung für Anwesenheit in der ersten Sitzung: Kann eine Studentin oder ein Student, die oder der über JOGU-StINe angemeldet und als Teilnehmerin oder Teilnehmer angenommen ist, an der ersten Sitzung der Lehrveranstaltung nicht teilnehmen, dann muss sie oder er das Fehlen der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter vorher und in einer angemessenen Frist mitteilen.

2. Fehlt eine angemeldete Studentin oder ein angemeldeter Student unentschuldigt in der ersten Sitzung, wird sie oder er von der Lehrveranstaltung abgemeldet. Damit haben in der Phase der Restplatzvergabe andere Studierende die Chance, einen Platz zu erhalten.

3. Bekommt die Studentin oder Student den Platz in der Veranstaltung erst in der Woche der dritten Anmeldephase (Restplatzvergabe), so dass an der ersten Sitzung der Veranstaltung nicht teilgenommen werden kann, ist sie oder er verpflichtet, der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter eine E-Mail zu schreiben und sich zu erkundigen, was für die zweite Sitzung (in den Fall: erste Teilnahme am Seminar) vorbereitet werden muß. Wurde diese E-Mail nicht geschickt oder erscheinen sie oder er ohne vorherige Entschuldigung bei der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter nicht zur zweiten Sitzung, erfolgt umgehend die Abmeldung von der Veranstaltung.

4. Jede Nichtteilnahme an einer Sitzung gilt – ob entschuldigt oder nicht – als Versäumnis im Sinne der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang (von 2009 in der aktuelen Fassung, §5, Abs.5): „Eine regelmäßige Teilnahme liegt dann vor, wenn die oder der Studierende in allen von der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter im Verlauf eines Semesters angesetzten Einzelveranstaltungen anwesend war. Eine regelmäßige Teilnahme kann noch attestiert werden, wenn die oder der Studierende bis zu zwei Einzelveranstaltungen, höchstens aber vier Veranstaltungsstunden im Semester, versäumt hat. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden.“

Termine

Datum (Wochentag) Zeit Ort
22.04.2020 (Mittwoch) 10:15 - 11:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
29.04.2020 (Mittwoch) 10:15 - 11:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
06.05.2020 (Mittwoch) 10:15 - 11:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
13.05.2020 (Mittwoch) 10:15 - 11:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
20.05.2020 (Mittwoch) 10:15 - 11:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
27.05.2020 (Mittwoch) 10:15 - 11:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
03.06.2020 (Mittwoch) 10:15 - 11:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
10.06.2020 (Mittwoch) 10:15 - 11:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
17.06.2020 (Mittwoch) 10:15 - 11:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
24.06.2020 (Mittwoch) 10:15 - 11:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
01.07.2020 (Mittwoch) 10:15 - 11:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
08.07.2020 (Mittwoch) 10:15 - 11:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude