Lehrveranstaltungen Sommersemester 2019

HipHop in Afrika - Eine Forschungsübung

Dozent:innen: Katrin Jahn
Kurzname: HipHop in Afrika
Kurs-Nr.: 07.798.160
Kurstyp: Proseminar

Empfohlene Literatur

Charry, Eric S.
(2012): Hip Hop Africa. Bloomington: Indiana University Press.
Forman, Murray
(2007): HipHop meets Academia: Fallstricke und Möglichkeiten der HipHop Studies.
In: HipHop meets Academia. Globale Spuren eines lokalen Kulturphänomens. K. Bock et al. (Hg.). Bielefeld: transcript-Verlag.

Inhalt

HipHop hat in den letzten vier Dekaden sowohl in verschiedenen Regionen der Erde als auch in akademischen Kreisen das allgemeine Verständnis einer Pop- und Jugendkultur auf den Kopf gestellt: Im Zuge von Medialisierung und Globalisierung wuchs die in der Bronx entstandene Subkultur rasch zu einer weltweiten Jugendkultur heran. Seit Mitte der 1990er Jahre ist HipHop im Allgemeinen und afrikanischer HipHop im Speziellen zunehmend in das Blickfeld verschiedener Sozialwissenschaften gerückt. Besonderes Interesse gilt dabei der Untersuchung von Zusammenhängen zwischen verschiedenen lokalen HipHop-Kulturen und deren jeweiliger Rahmengesellschaft, in welcher sie zu verorten sind. Im Zuge der Herausbildung verschiedener HipHop-Szenen, lokaler Akteur_innen und ihrer kulturellen Praktiken erscheint HipHop vor allem aus ethnologischer Perspektive als gutes Beispiel für die Untersuchung postmoderner Phänomene im Zuge der fortschreitenden kulturellen Globalisierung.
Diese Lehrveranstaltung wird einerseits in Methoden und Theorien zum Thema HipHop einführen und zudem die Möglichkeit bieten verschiedene Forschungsmethoden wie etwa die teilnehmende Beobachtung oder das Führen eines Interviews im Rahmen einer Forschungsübung auszuprobieren. Zudem wird in allgemeinere Thematiken wie die Kultur des HipHop, die Codes der globalen Szene und die vier Elemente des HipHop eingeführt werden.
Auf dem Programm dieser Forschungsübung stehen unter anderem Fallbeispiele zu den Themenbereichen Graffiti, Fusion-Rap, als auch Jugendkultur und Widerstand im subsaharischen afrikanischen Raum.

Zusätzliche Informationen

Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen

1. Regelung für Anwesenheit in der ersten Sitzung: Kann eine Studentin oder ein Student, die oder der über JOGU-StINe angemeldet und als Teilnehmerin oder Teilnehmer angenommen ist, an der ersten Sitzung der Lehrveranstaltung nicht teilnehmen, dann muss sie oder er das Fehlen der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter vorher und in einer angemessenen Frist mitteilen.

2. Fehlt eine angemeldete Studentin oder ein angemeldeter Student unentschuldigt in der ersten Sitzung, wird sie oder er von der Lehrveranstaltung abgemeldet. Damit haben in der Phase der Restplatzvergabe andere Studierende die Chance, einen Platz zu erhalten.

3. Bekommt die Studentin oder Student den Platz in der Veranstaltung erst in der Woche der dritten Anmeldephase (Restplatzvergabe), so dass an der ersten Sitzung der Veranstaltung nicht teilgenommen werden kann, ist sie oder er verpflichtet, der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter eine E-Mail zu schreiben und sich zu erkundigen, was für die zweite Sitzung (in den Fall: erste Teilnahme am Seminar) vorbereitet werden muß. Wurde diese E-Mail nicht geschickt oder erscheinen sie oder er ohne vorherige Entschuldigung bei der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter nicht zur zweiten Sitzung, erfolgt umgehend die Abmeldung von der Veranstaltung.

4. Jede Nichtteilnahme an einer Sitzung gilt – ob entschuldigt oder nicht – als Versäumnis im Sinne der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang (von 2009 in der aktuelen Fassung, §5, Abs.5): „Eine regelmäßige Teilnahme liegt dann vor, wenn die oder der Studierende in allen von der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter im Verlauf eines Semesters angesetzten Einzelveranstaltungen anwesend war. Eine regelmäßige Teilnahme kann noch attestiert werden, wenn die oder der Studierende bis zu zwei Einzelveranstaltungen, höchstens aber vier Veranstaltungsstunden im Semester, versäumt hat. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden.“

Termine

Datum (Wochentag) Zeit Ort
18.10.2019 (Freitag) 10:15 - 11:45 00 691 Kleiner Übungsraum
1111 - Hauptgebäude
25.10.2019 (Freitag) 10:15 - 11:45 00 691 Kleiner Übungsraum
1111 - Hauptgebäude
08.11.2019 (Freitag) 10:15 - 11:45 00 691 Kleiner Übungsraum
1111 - Hauptgebäude
15.11.2019 (Freitag) 10:15 - 11:45 00 691 Kleiner Übungsraum
1111 - Hauptgebäude
22.11.2019 (Freitag) 10:15 - 11:45 00 691 Kleiner Übungsraum
1111 - Hauptgebäude
29.11.2019 (Freitag) 10:15 - 11:45 00 691 Kleiner Übungsraum
1111 - Hauptgebäude
06.12.2019 (Freitag) 10:15 - 11:45 00 691 Kleiner Übungsraum
1111 - Hauptgebäude
13.12.2019 (Freitag) 10:15 - 11:45 00 691 Kleiner Übungsraum
1111 - Hauptgebäude
20.12.2019 (Freitag) 10:15 - 11:45 00 691 Kleiner Übungsraum
1111 - Hauptgebäude
10.01.2020 (Freitag) 10:15 - 11:45 00 691 Kleiner Übungsraum
1111 - Hauptgebäude
17.01.2020 (Freitag) 10:15 - 11:45 00 691 Kleiner Übungsraum
1111 - Hauptgebäude
24.01.2020 (Freitag) 10:15 - 11:45 00 691 Kleiner Übungsraum
1111 - Hauptgebäude
31.01.2020 (Freitag) 10:15 - 11:45 00 691 Kleiner Übungsraum
1111 - Hauptgebäude
07.02.2020 (Freitag) 10:15 - 11:45 00 691 Kleiner Übungsraum
1111 - Hauptgebäude