Lehrveranstaltungen Sommersemester 2019

Barmherzigkeit, Humanitarismus, Solidarität

Dozent:innen: Univ.-Prof. Dr. Heike Drotbohm
Kurzname: Humanitarismus
Kurs-Nr.: 07.798.720
Kurstyp: Seminar

Empfohlene Literatur

Barnett, M. 2013. Empire of Humanity. New York: Cornell. UP.

Barnett, M. & J. Gross Stein (eds) 2012. Sacred aid: faith and humanitarianism. New York: Oxford UP.

Benthall, J. 2012. Charity. In A companion to moral anthropology (ed.) D. Fassin, 359-375. Chichester: Wiley–Blackwell.

Malkki, L.H. 2015. The need to help: the domestic arts of international humanitarianism. Durham, N.C.: Duke UP

Redfield, P. 2012. Humanitarianism. In A companion to moral anthropology (ed.) D. Fassin, 431-467. Chichester: Wiley–Blackwell.

Inhalt

Barmherzigkeit, Humanitarismus, Solidarität – Ethnologie und Konjunkturen der Hilfe
Dass Menschen sich um jene kümmern, die sich nicht selbst versorgen können, ist vermutlich so alt wie die Menschheit an sich. Gleichzeitig unterscheiden sich weltweit die Haltungen und Handlungen, ebenso wie die moralischen, politischen und rechtlichen Rahmungen, die Praktiken oder Sorge initiieren oder legitimieren. Begriffe wie Barmherzigkeit, Wohltätigkeit, Philanthropie, humanitäre Hilfe oder Solidarität sind hilfreich, um das Tun der Nonne, die sich am Rande Kalkuttas um Leprakranke kümmert von dem der medicins sans frontières zu unterscheiden, die Kranke in einem Flüchtlingscamp im Gaza-Streifen versorgen. Die unbezahlte Arbeit der Volontärin, die in einem finnischen Kinderheim arbeitet, ist eine andere als die der Rentnerin, die sich in einer Suppenküche Lissabons für Obdachlose einsetzt oder die der Hausbesetzter in São Paolo, die Geflüchtete bei sich aufnehmen. Die Spenden, die in der Adventszeit mobilisiert werden, sind anders zu verstehen als die der Muslime Neu-Delhis oder die der Celebrities, die auf einer Spendengala in Miami zusammenkommen. In diesem Seminar werden wir diese und weitere Hilfe-Praktiken anhand von einschlägigen, in aller Regel englischsprachiger Ethnographien in den Blick nehmen und diskutieren, inwieweit sich jeweils das Zusammenspiel von moralischen Vorstellungen, sozialen Beziehungen, Technologien, Märkten und öffentlichen Institutionen unterscheidet.

Zusätzliche Informationen

Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen

1. Regelung für Anwesenheit in der ersten Sitzung: Kann eine Studentin oder ein Student, die oder der über JOGU-StINe angemeldet und als Teilnehmerin oder Teilnehmer angenommen ist, an der ersten Sitzung der Lehrveranstaltung nicht teilnehmen, dann muss sie oder er das Fehlen der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter vorher und in einer angemessenen Frist mitteilen.

2. Fehlt eine angemeldete Studentin oder ein angemeldeter Student unentschuldigt in der ersten Sitzung, wird sie oder er von der Lehrveranstaltung abgemeldet. Damit haben in der Phase der Restplatzvergabe andere Studierende die Chance, einen Platz zu erhalten.

3. Bekommt die Studentin oder Student den Platz in der Veranstaltung erst in der Woche der dritten Anmeldephase (Restplatzvergabe), so dass an der ersten Sitzung der Veranstaltung nicht teilgenommen werden kann, ist sie oder er verpflichtet, der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter eine E-Mail zu schreiben und sich zu erkundigen, was für die zweite Sitzung (in den Fall: erste Teilnahme am Seminar) vorbereitet werden muß. Wurde diese E-Mail nicht geschickt oder erscheinen sie oder er ohne vorherige Entschuldigung bei der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter nicht zur zweiten Sitzung, erfolgt umgehend die Abmeldung von der Veranstaltung.

4. Jede Nichtteilnahme an einer Sitzung gilt – ob entschuldigt oder nicht – als Versäumnis im Sinne der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang (von 2009 in der aktuellen Fassung, §5, Abs.5): „Eine regelmäßige Teilnahme liegt dann vor, wenn die oder der Studierende in allen von der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter im Verlauf eines Semesters angesetzten Einzelveranstaltungen anwesend war. Eine regelmäßige Teilnahme kann noch attestiert werden, wenn die oder der Studierende bis zu zwei Einzelveranstaltungen, höchstens aber vier Veranstaltungsstunden im Semester, versäumt hat. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden.“

Termine

Datum (Wochentag) Zeit Ort
17.04.2019 (Mittwoch) 10:15 - 11:45 00 691 Kleiner Übungsraum
1111 - Hauptgebäude
24.04.2019 (Mittwoch) 10:15 - 11:45 00 691 Kleiner Übungsraum
1111 - Hauptgebäude
08.05.2019 (Mittwoch) 10:15 - 11:45 00 691 Kleiner Übungsraum
1111 - Hauptgebäude
15.05.2019 (Mittwoch) 10:15 - 11:45 00 691 Kleiner Übungsraum
1111 - Hauptgebäude
22.05.2019 (Mittwoch) 10:15 - 11:45 00 691 Kleiner Übungsraum
1111 - Hauptgebäude
29.05.2019 (Mittwoch) 10:15 - 11:45 00 691 Kleiner Übungsraum
1111 - Hauptgebäude
05.06.2019 (Mittwoch) 10:15 - 11:45 00 691 Kleiner Übungsraum
1111 - Hauptgebäude
12.06.2019 (Mittwoch) 10:15 - 11:45 00 691 Kleiner Übungsraum
1111 - Hauptgebäude
19.06.2019 (Mittwoch) 10:15 - 11:45 00 691 Kleiner Übungsraum
1111 - Hauptgebäude
26.06.2019 (Mittwoch) 10:15 - 11:45 00 691 Kleiner Übungsraum
1111 - Hauptgebäude
03.07.2019 (Mittwoch) 10:15 - 11:45 00 691 Kleiner Übungsraum
1111 - Hauptgebäude
10.07.2019 (Mittwoch) 10:15 - 11:45 00 691 Kleiner Übungsraum
1111 - Hauptgebäude