Lehrveranstaltungen Sommersemester 2019

Mande-Welten

Dozent:innen: Dr. Hauke Dorsch
Kurzname: Mande-Welten
Kurs-Nr.: 07.798.160
Kurstyp: Proseminar

Voraussetzungen / Organisatorisches

Voraussetzung für alle: Regelmäßige aktive Teilnahme und Gestaltung einer Sitzung (in Form von Impulsreferaten und angeleiteten Arbeitsgruppen oder Referaten mit anschließender Diskussion).
Lesekenntnisse in Englisch und Französisch werden vorausgesetzt.
Weitere Informationen hierzu in der ersten Sitzung.

Gastvortrag am 10.07.2019 Dembo Jobarteh "The Role of the Jali (Griot) in Mande Society"

Empfohlene Literatur

Conrad, D. et al. (1995): Status and Identity in West Africa. Bloomington, Indiana UP

Inhalt

Mit „Mande“ wird sowohl eine Sprachfamilie des Niger-Kongo bezeichnet, die Sprachen wie Bamanakan (Bambara), Dyula, Mandinka oder Kpelle umfasst, als auch die Völker, die diese Sprachen sprechen, sowie schließlich auch ein Gebiet, das als Herzland des Reiches Mali gilt. Dem Muster klassischer ethnologischer Monographien entsprechend sollen Geschichte, Sprache, Religionen, Wirtschaftsweisen, Sozialstruktur, Herrschaftsformen, Verwandtschaftssysteme und die für die Mande-Völker besonders bedeutsamen Institutionen, wie die Manden-Mori (islamische Gelehrte) und die Griots (Musiker und Genealogen) vorgestellt werden.

Abgesehen von der Vermittlung ethnographischer Kenntnisse bieten die Sitzungen zur Geschichte der Mande-Völker und zu den Griots die Möglichkeit, ethnohistorische Probleme wie Quellenkritik und die unterschiedlichen Perspektiven von oralen und kolonialen Geschichtsdarstellungen anzusprechen. Weiterhin wird ein Einblick in linguistische Probleme anhand der Mande-Sprachen vermittelt. Darüber hinaus wird am Beispiel zweier Romane über die Möglichkeiten und Probleme literarischer Ethnographien – aus einer kulturell internen und einer externen Perspektive – diskutiert. Schließlich sollen rezente Arbeiten zur ethnischen Identität in Westafrika gelesen und Begriffe wie ‚Ethnie‘, ‚ethnische Identität‘ und ‚Ethnizität‘ und ihre sich wandelnde Bedeutung im Kontext von Globalisierung, Migration und World Music problematisiert werden.

Zusätzliche Informationen

Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen

1. Regelung für Anwesenheit in der ersten Sitzung: Kann eine Studentin oder ein Student, die oder der über JOGU-StINe angemeldet und als Teilnehmerin oder Teilnehmer angenommen ist, an der ersten Sitzung der Lehrveranstaltung nicht teilnehmen, dann muss sie oder er das Fehlen der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter vorher und in einer angemessenen Frist mitteilen.

2. Fehlt eine angemeldete Studentin oder ein angemeldeter Student unentschuldigt in der ersten Sitzung, wird sie oder er von der Lehrveranstaltung abgemeldet. Damit haben in der Phase der Restplatzvergabe andere Studierende die Chance, einen Platz zu erhalten.

3. Bekommt die Studentin oder Student den Platz in der Veranstaltung erst in der Woche der dritten Anmeldephase (Restplatzvergabe), so dass an der ersten Sitzung der Veranstaltung nicht teilgenommen werden kann, ist sie oder er verpflichtet, der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter eine E-Mail zu schreiben und sich zu erkundigen, was für die zweite Sitzung (in den Fall: erste Teilnahme am Seminar) vorbereitet werden muß. Wurde diese E-Mail nicht geschickt oder erscheinen sie oder er ohne vorherige Entschuldigung bei der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter nicht zur zweiten Sitzung, erfolgt umgehend die Abmeldung von der Veranstaltung.

4. Jede Nichtteilnahme an einer Sitzung gilt – ob entschuldigt oder nicht – als Versäumnis im Sinne der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang (von 2009 in der aktuellen Fassung, §5, Abs.5): „Eine regelmäßige Teilnahme liegt dann vor, wenn die oder der Studierende in allen von der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter im Verlauf eines Semesters angesetzten Einzelveranstaltungen anwesend war. Eine regelmäßige Teilnahme kann noch attestiert werden, wenn die oder der Studierende bis zu zwei Einzelveranstaltungen, höchstens aber vier Veranstaltungsstunden im Semester, versäumt hat. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden.“

Termine

Datum (Wochentag) Zeit Ort
17.04.2019 (Mittwoch) 12:15 - 13:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
24.04.2019 (Mittwoch) 12:15 - 13:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
08.05.2019 (Mittwoch) 12:15 - 13:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
15.05.2019 (Mittwoch) 12:15 - 13:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
22.05.2019 (Mittwoch) 12:15 - 13:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
29.05.2019 (Mittwoch) 12:15 - 13:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
05.06.2019 (Mittwoch) 12:15 - 13:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
12.06.2019 (Mittwoch) 12:15 - 13:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
19.06.2019 (Mittwoch) 12:15 - 13:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
26.06.2019 (Mittwoch) 12:15 - 13:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
03.07.2019 (Mittwoch) 12:15 - 13:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
10.07.2019 (Mittwoch) 12:15 - 13:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude