Lehrveranstaltungen Sommersemester 2019

Einführung in die Musik Afrikas

Dozent:innen: Dr. Hauke Dorsch
Kurzname: Musik Afrikas
Kurs-Nr.: 11.113.895
Kurstyp: Seminar

Voraussetzungen / Organisatorisches

Voraussetzung für alle: Regelmäßige aktive Teilnahme und Gestaltung einer Sitzung (in Form von Impulsreferaten und angeleiteten Arbeitsgruppen oder Referaten mit anschließender Diskussion). Verfassen einer Rezension.
Lesekenntnisse in Englisch und Französisch werden vorausgesetzt.
Weitere Informationen hierzu in der ersten Sitzung.

Gastvortrag am 11.07.2019 Dembo Jobarteh "Jaliyaa Today - Contemporary Music of the Mandinks Griots"

Empfohlene Literatur

Nketia, Kwabena J. H. (1974): The Music of Africa, New York: Norton.
Bender, Wolfgang (2000): Sweet Mother - Moderne Afrikanische Musik. München: Trickster 

Inhalt

Diese Einführung in die Musik Afrikas bietet Gelegenheit für die Auseinandersetzung mit der Vielfalt unterschiedlichster Stile, Genres und Produktions-, Aufführungs-, Distributions- sowie Rezeptionszusammenhänge in verschiedenen afrikanischen Ländern. Es werden hierbei sowohl Biographien von afrikanischen Stars, wie Umm Kulthum, Miriam Makeba, Fela Kuti, Franco, Thomas Mapfumo oder Youssou N'Dour als auch Texte über weniger bekannte Musikerinnen und Musiker gelesen und sozial-, kultur-, geschichts- und musikwissenschaftlich kontextualisiert. Erste Einblicke in die Musikethnologie, in „klassische“ Texte zur afrikanischen Musik, in musikjournalistisches Schreiben und in wissenschaftliche Ansätze zur Musikindustrie werden ebenfalls vermittelt. 

Zusätzliche Informationen

Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen

1. Regelung für Anwesenheit in der ersten Sitzung: Können Sie an der ersten Sitzung der Lehrveranstaltung nicht teilnehmen, dann müssen Sie das Fehlen der Veranstaltungsleiterin vorher und in einer angemessenen Frist mitteilen.

2. Fehlen Sie unentschuldigt in der ersten Sitzung, werden Sie von der Lehrveranstaltung abgemeldet. Damit haben in der Phase der Restplatzvergabe andere Studierende die Chance, einen Platz zu erhalten.

3. Jede Nichtteilnahme an einer Sitzung gilt - ob entschuldigt oder nicht - als Versäumnis im Sinne der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang (von 2009 in der Fassung vom 14.02.2013, §5, Abs.5):
Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen
1. Regelung für Anwesenheit in der ersten Sitzung: Kann eine Studentin oder ein Student, die oder der über JOGU-StINe angemeldet und als Teilnehmerin oder Teilnehmer angenommen ist, an der ersten Sitzung der Lehrveranstaltung nicht teilnehmen, dann muss sie oder er das Fehlen der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter vorher und in einer angemessenen Frist mitteilen.

2. Fehlt eine angemeldete Studentin oder ein angemeldeter Student unentschuldigt in der ersten Sitzung, wird sie oder er von der Lehrveranstaltung abgemeldet. Damit haben in der Phase der Restplatzvergabe andere Studierende die Chance, einen Platz zu erhalten.

3. Bekommt die Studentin oder Student den Platz in der Veranstaltung erst in der Woche der dritten Anmeldephase (Restplatzvergabe), so dass an der ersten Sitzung der Veranstaltung nicht teilgenommen werden kann, ist sie oder er verpflichtet, der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter eine E-Mail zu schreiben und sich zu erkundigen, was für die zweite Sitzung (in den Fall: erste Teilnahme am Seminar) vorbereitet werden muß. Wurde diese E-Mail nicht geschickt oder erscheinen sie oder er ohne vorherige Entschuldigung bei der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter nicht zur zweiten Sitzung, erfolgt umgehend die Abmeldung von der Veranstaltung.

4. Jede Nichtteilnahme an einer Sitzung gilt – ob entschuldigt oder nicht – als Versäumnis im Sinne der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang (von 2009 in der aktuelen Fassung, §5, Abs.5): „Eine regelmäßige Teilnahme liegt dann vor, wenn die oder der Studierende in allen von der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter im Verlauf eines Semesters angesetzten Einzelveranstaltungen anwesend war. Eine regelmäßige Teilnahme kann noch attestiert werden, wenn die oder der Studierende bis zu zwei Einzelveranstaltungen, höchstens aber vier Veranstaltungsstunden im Semester, versäumt hat. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden.“

Termine

Datum (Wochentag) Zeit Ort
18.04.2019 (Donnerstag) 10:15 - 11:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
25.04.2019 (Donnerstag) 10:15 - 11:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
02.05.2019 (Donnerstag) 10:15 - 11:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
09.05.2019 (Donnerstag) 10:15 - 11:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
16.05.2019 (Donnerstag) 10:15 - 11:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
23.05.2019 (Donnerstag) 10:15 - 11:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
06.06.2019 (Donnerstag) 10:15 - 11:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
13.06.2019 (Donnerstag) 10:15 - 11:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
27.06.2019 (Donnerstag) 10:15 - 11:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
04.07.2019 (Donnerstag) 10:15 - 11:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
11.07.2019 (Donnerstag) 10:15 - 11:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude