Prüfungsangelegenheiten

Abgabetermin für Hausarbeiten und weitere schriftliche Prüfungs- und Studienleistungen im Wintersemester 2023/24

Der Prüfungsausschuss am Institut für Ethnologie und Afrikastudien hat für die Abgabe der Hausarbeiten, Portfolios bzw. Forschungsberichte (im B.A.) und Essays im Wintersemester 2023/24 folgenden Termin festgelegt: 28.03.2024.

Die fertig gestellten Hausarbeiten etc. sind ausschließlich als pdf-Dokument inklusive des entsprechenden ausgefüllten, unterschriebenen und eingescannten Deckblatts (https://www.ifeas.uni-mainz.de/files/2019/07/Deckblatt_Hausarbeit.docx bzw. https://www.ifeas.uni-mainz.de/files/2019/07/Deckblatt_Portfolio.docx) per E-Mail an den/die jeweilige/n Dozent/in einzureichen und an ethnohausarbeiten@uni-mainz.de.

Die Abgabe der Hausarbeiten läuft AB SOFORT grundsätzlich IMMER AUCH über das Sekretariat von Fr. Weil. Zu diesem Zweck haben wir ein eigenes E-Mail-Konto namens ethnohausarbeiten@uni-mainz.de eingerichtet. Unabhängig von möglichen Absprachen mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer müssen Sie also in Zukunft spätestens mit Ablauf der Abgabefrist eine elektronische Version Ihrer Hausarbeit an ethnohausarbeiten@uni-mainz.de senden (einschl. Deckblatt, siehe rechte Spalte, bzw. unten). Dort wird der Eingang prüfungsrechtlich dokumentiert; Hausarbeiten, die bis zum Ablauf der Abgabefrist nicht dort eingegangen sind, können aus Gründen der Gleichbehandlung nicht anerkannt werden und gelten damit als Fehlversuch.

Was ist eine Prüfungsleistung? Was ist eine Studienleistung?

Was ist eine Prüfungsleistung?
Im Bachelorstudiengang sind Lehrveranstaltungen zu Modulen zusammengefasst, die in der Regel mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Die Noten der Modulprüfung gehen in die Abschlussnote ein.

Wichtig ist: Zu jeder Modulprüfung müssen Sie sich während der Anmeldefrist über Jogustine anmelden, egal um welche Prüfungsform (Hausarbeit, Klausur, mündliche Prüfung etc.) es sich handelt. Ohne eine fristgerechte Anmeldung dürfen Sie an der Prüfung nicht teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsanmeldephase nicht mit der Lehrveranstaltungsanmeldephase identisch ist. Nachträgliche Prüfungsanmeldungen nach Ablauf der im jeweiligen Semester zweiwöchigen Prüfungsanmeldephase werden in den BA/MA-Studiengängen am Institut für Ethnologie und Afrikastudien nicht gestattet. Eine nachträgliche Prüfungsanmeldung wird nur nach begründeter Einzelfallentscheidung (z.B. Attest für den Prüfungsanmeldezeitraum) durch das Prüfungsamt vorgenommen.

Für die Teilnahme an Prüfungen und Wiederholungsprüfungen gilt Anmeldepflicht! Wer sich nicht fristgerecht zu den Prüfungen anmeldet, darf nicht an den Prüfungen teilnehmen. Sollten Sie aus technischen Gründen die Prüfungsanmeldung in Jogustine nicht durchführen können, wenden Sie sich bitte während der laufenden Prüfungsanmeldephase an das Prüfungsamt: Frau Gliwitzky, pruefungsamt-fb07-gliwitzky@uni-mainz.de

Wiederholungsprüfungen (ausschließlich Klausuren!) finden Sie in Jogustine im ursprünglichen Prüfungssemester.

Die Bachelorprüfung besteht aus folgenden Prüfungsleistungen: 1. den studienbegleitenden Modulprüfungen im Kern- und im Beifach, 2. der schriftlichen Bachelorarbeit im Kernfach, 3. der mündlichen Abschlussprüfung im Kernfach.

Was ist eine Studienleistung?
Studienleistungen sind Leistungsnachweise, die Sie in einem laufenden Modul erbringen, die aber nicht in die Endnote mit eingehen.

Wann werden Hausarbeiten als Modulprüfungen angemeldet?

Hausarbeiten als Modulprüfungen können nur in der Prüfungsanmeldephase des Semesters angemeldet werden, in dem das betreffende Seminar / Proseminar stattgefunden hat.

Können Prüfungen wiederholt werden?

Ja, jedoch höchstens zweimal!

Modulprüfungen können in allen Teilen, in denen sie nicht bestanden sind oder als nicht bestanden gelten, höchstens zweimal wiederholt werden. Eine nicht bestandene Modulprüfung kann nicht durch eine andere Prüfung ersetzt werden. Bei Modulteilprüfungen sind nur die nichtbestanden Teilprüfungen zu wiederholen.

Krankheit

Wenn Sie aus Krankheitsgründen nicht an der Prüfung teilnehmen können oder die Abgabefrist der Arbeit nicht einhalten können, müssen Sie beim Prüfungsamt (Fr. Gliwitzky) ein ärztliches Attest vorlegen. Bei einer erstmaligen vorgetragenen Prüfungsunfähigkeit reicht ein einfaches ärztliches Attest ohne weitere Angaben aus, welches lediglich die Prüfungsunfähigkeit aus ärztlicher Sicht bescheinigt. Ab der zweiten Meldung der Prüfungsunfähigkeit muss entweder ein amtsärztliches Attest erbracht oder ein qualifiziertes Attest des behandelnden Arztes mit folgenden Angaben vorgelegt werden: Dauer der Erkrankung, Termine der ärztlichen Behandlung, Art und Umfang der Erkrankung unter Angabe der vom Arzt aufgrund eigener Wahrnehmung getroffenen Tatsachenfeststellung (Befundtatsachen) sowie Auswirkung der Erkrankung auf die Prüfung. Siehe hierzu z.B. OVG Lüneburg, Urteil vom 15.09.1998 - 10 L 3178/96, KMK-HSchrR/NF 21 C.1 Nr. 30; VG Minden, GB vom 25.01.2000 - 2 K 3874/99, NWVGl. 2000, 232 sowie VG Saarlouis, Urteil vom 21.05.2001 - 1 K 7/99 - (n.v.).

WICHTIG: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus!

Der Rücktritt von der Prüfung muss unverzüglich, i.d.R. vor Beginn der Prüfung/dem Ende der Abgabefrist der Arbeit, dem Prüfungsamt angezeigt werden. Ein ärztliches Attest ist i.d.R. innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen.

Die JGU hat für diesen Nachweis ein universitär einheitliches Formular entwickelt, das Sie hier downloaden und zu Ihrem Arzt mitnehmen können: Formular_Attest.pdf

Was passiert, wenn ich die Abgabefrist für Hausarbeiten nicht einhalten kann?

1. Die Nichteinhaltung der allgemeinen Abgabefristen (WS: 31. März/SoSe: 30. September, sofern der/die Veranstaltungsleiter/in keinen anderen Termin festsetzt) gilt als 1. Fehlversuch und wird mit 5,0 bewertet.

2. Die 1. Prüfungswiederholung soll bei dem/der Veranstaltungsleiter/in stattfinden, bei dem/der 1. Versuch gescheitert ist. Eine neue Abgabefrist (i.d.R. bis spätestens zum Ende der Vorlesungszeit des jeweiligen Folgesemesters) wird durch den/die Veranstaltungsleiter/in festgelegt.

3. Wird die Hausarbeit fristgerecht eingereicht, teilt der/die Veranstaltungsleiter/in dem Prüfungsamt (Frau Gliwitzky) die Bewertung mit. Die Note der Hausarbeit wird mit dem Vermerk „2. Versuch“ in Jogustine eingetragen.

4. Die Nichteinhaltung der 2. Frist gilt als 2. Fehlversuch. In diesem Falle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt (i.d.R. das nächste Semester) eine neue Lehrveranstaltung zu wählen, der mit erneuter Erbringung der Studienleistung und der Modulprüfung zu absolvieren ist.
Achtung: Die Nichteinhaltung dieser Regelung durch den Studierenden hat i.d.R. das „endgültige Nichtbestehen“ und somit die Beendigung des Studiums in demselben Bachelorstudiengang zur Folge (§ 18, Abs. 6 BAPO).

Was passiert bei einem Plagiat / Täuschungsversuch?

Bei einer erstmaligen Täuschung wird die Prüfung mit nicht bestanden bewertet und es erfolgt eine Meldung an die Studienmanagerin. Die oder der Studierende wird zur Anhörung geladen, ein von der oder dem Studierenden, der oder dem Lehrenden und der Studienmanagerin unterschriebener Aktenvermerk wird nach einer Rechtsbelehrung im Prüfungsamt archiviert und nach Abschluss des Studiums aus Datenschutzgründen vernichtet. Die Konsequenz beim ersten Täuschungsversuch ist die Bewertung der Arbeit mit nicht ausreichend (5,0). Das Protokollblatt und eine Kopie des Plagiats mit Nachweis der plagiierten Stellen werden an das Prüfungsamt geschickt und dort archiviert. Der Fall wird darüber hinaus dem Prüfungsausschuss gemeldet. Die oder der Täuschende hat das Recht, gegen die Entscheidung vorzugehen und den Prüfungsausschuss einzubinden.

Bei wiederholter Täuschung erfolgt direkt eine Ladung vor den Prüfungsausschuss, der befindet, ob es sich um einen schwerwiegenden Fall handelt.

In einem schwerwiegenden Fall (kann auch das erste Plagiat sein) oder auch beim Wiederholungsfall kann der Prüfungsausschuss den Fall zur Entscheidung an den sog. zentralen Exmatrikulationsausschuss weiterleiten, der darüber befindet, ob der oder dem Studierenden die Immatrikulation zu entziehen ist und sie oder er von weiteren Prüfungen im Fach ausgeschlossen wird.

Projekt "Akademische Integrität"

Prüfungsausschuss Ethnologie und Afrikastudien

In einigen prüfungsrelevanten Fragen können Sie sich an den Prüfungsausschuss Ethnologie und Afrikastudien wenden; dies gilt etwa dann, wenn Sie wegen einer körperlichen Behinderung eine Schreibzeitverlängerung in schriftlichen Klausuren benötigen oder Ähnliches. Der Prüfungsausschuss Ethnologie und Afrikastudien entscheidet alle wesentlichen Fragen und Zweifelsfälle des Prüfungswesens und befindet über Beschwerden und Einsprüche.
In der Regel ist ein schriftlicher Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen und an den/die Vorsitzende/n des Prüfungsausschusses zu richten. Vorsitzender des Prüfungsausschusses Ethnologie und Afrikastudien ist derzeit Prof. Dr. Markus Verne. Den Antrag können Sie im Prüfungsamt Ethnologie und Afrikastudien bei Frau Gliwitzky abgeben.

Schriftform
Ab sofort müssen alle Anfragen, Anträge und Widersprüche in Briefform – mit Begründung und Originalunterschrift – an den Prüfungsausschuss Ethnologie und Afrikastudien gerichtet werden. Mails werden nicht akzeptiert. Bitte senden Sie Ihr Schreiben an:

Prüfungsausschuss Ethnologie und Afrikastudien
z.Hd. Prof. Dr. Markus Verne
Prüfungsamt Ethnologie und Afrikastudien
Forum universitatis 6
55099 Mainz

Widerspruchsgebühren
Im Falle eines Widerspruchs etwa gegen einen Bescheid über endgültiges Nichtbestehen oder Ähnliches, der vom Prüfungsausschuss zurückgewiesen wird, fallen Gebühren an. Derzeit liegt diese Gebühr bei 45,60 €. Positiv beschiedene Widersprüche kosten keine Gebühr. Anträge etwa auf Nachteilsausgleich sind grundsätzlich kostenlos.

Modulprüfungen - Abholung der Hausarbeiten / Einsicht in Klausuren

Abholung der schriftlichen Modulprüfungen – Hausarbeiten, Portfolios
Bitte holen Sie Ihre Hausarbeiten ab, die Sie in der Ethnologie angefertigt haben. Die Arbeiten sind korrigiert und mit Anmerkungen und Tipps versehen, die sicher für ihre nächste schriftliche Arbeit und die Weiterentwicklung Ihrer wissenschaftlichen Schreibkompetenz nützlich sind.
Nur wenn Sie die Hausarbeiten abholen, wird das letzte offene Modul in JOGU-StINe veröffentlicht. Erst dann kann Ihnen das Zeugnis ausgestellt werden.

Einsicht in Modulabschlussprüfungen - Klausuren
Ihre handschriftlich geschriebenen Klausuren können nach der Korrektur im Prüfungsamt der Ethnologie eingesehen werden.
Für die Einsicht in E-Klausuren wird ein zentraler Termin nach der Korrektur für Sie festgesetzt.

Anmeldung zur Bachelorprüfung (Zentrales Prüfungsamt FB 07)

Die Anmeldung des Bachelor-Abschlussmoduls erfolgt im Fachbereich 07 - Geschichts und Kulturwissenschaften nicht über die dezentralen Studienbüros (z.B. dem Prüfungsamt des Studienbüros Ethnologie und Afrikastudien), sondern über das Abschlussbüro des Zentralen Prüfungsamt / Bachelor.