Allgemeine Infos zu Lehrveranstaltungen

Platzvergabe in zulassungsbeschränkten Lehrveranstaltungen

Während der 1. Anmeldephase wird die Zahl der Plätze in Veranstaltungen des ersten Studienjahres um 20% bis 30% reduziert, so dass in der 2. Anmeldephase noch genügend Plätze für Erstsemester, Fach- sowie Hochschulwechsler zur Verfügung stehen. Sollten Sie in der 1. Anmeldephase nicht die gewünschten Plätze erhalten haben, können auch Sie die 2. Anmeldephase für eine erneute Anmeldung nutzen. Bitte wenden Sie sich daher erst nach der 2. Anmeldephase an das Studienbüro, wenn Sie nicht die für einen ordnungsgemäßen Studienverlauf erforderlichen Zusagen erhalten haben!

Jede Anmeldephase ist auch gleichzeitig Abmeldephase. Bitte nutzen Sie die Abmeldephase und vor allem die Restplatzvergabe (3. Anmeldephase), um sich von Veranstaltungen, die Sie nicht besuchen möchten oder können, wieder abzumelden! Damit geben Sie anderen Studierenden die Chance, einen Platz zu erhalten.

Um ein gerechtes Verfahren zur Platzvergabe in Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl zu ermöglichen, erhalten nicht die Studierenden einen Platz, die sich zuerst anmelden („first come, first serve“). Vielmehr können sich alle Interessierten innerhalb der Anmeldephasen (Fristen und Termine) für die Lehrveranstaltungen anmelden. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Beendigung der Anmeldefrist gemäß den vom Senat der Universität am 7. März 2007 verabschiedeten „Richtlinien über den Zugang zu teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen“.