BAföG-Bescheinigungen für Studierende der Ethnologie

Das Amt für Ausbildungsförderung verlangt Nachweise darüber, dass Sie Ihr Studium im vorgesehenen Zeitrahmen abschließen.

In der Regel wird nach drei oder vier Fachsemestern eine formale Bescheinigung, das „Formblatt 5: Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG“ fällig. Eine entsprechende Überprüfung Ihrer Studienleistungen führt das Institut für Ethnologie und Afrikastudien für Kern- und Beifächler durch.

Für den Nachweis des Leistungsstands gelten folgende Richtlinien

  1. Nachweis des Leistungsstandes nach dem Ende des 3. FS
    Der Leistungsstand nach dem 3. Fachsemester wird bescheinigt, wenn der Antrag in den ersten 4 Monaten des 4. Fachsemesters gestellt wird, d.h., wenn der Nachweis der Leistungen im Zeitraum April, Mai, Juni und Juli bzw. im Zeitraum Oktober, November, Dezember und Januar erfolgt.
    Für den Studiengang Bachelor Ethnologie sind dazu im Kernfach mind. 54 (Norm 60) LP, im Beifach mind. 28 (Norm 30) LP nachzuweisen.
    Für den Studiengang Master Ethnologie des Globalen sind dazu mind. 77 (Norm 86) LP nachzuweisen.
  1. Nachweis des Leistungsstandes nach dem Ende des 4. FS
    Der Leistungsstand nach dem 4. Fachsemester wird bescheinigt, wenn der Antrag im 5. oder 6. Monat des laufenden 4. Fachsemesters (August/September oder Februar/März) bzw. in den darauffolgenden vier Monaten gestellt wird.
    Für den Studiengang Bachelor Ethnologie sind dazu im Kernfach mind. 72 (Norm 80) LP und im Beifach 37 (Norm 41) LP nachzuweisen.

Bitte melden Sie sich dazu rechtzeitig per E-Mail bei Dr. Cassis Kilian ( kilian@uni-mainz.de) und schicken Sie ihr zunächst die unten aufgeführten Informationen. Nach einer Bearbeitungszeit von mindestens einer Woche können Sie das ausgefüllte Formblatt 5 dann in ihrer Sprechstunde abholen.

Folgendes bitte per Mail vorab:

1. Die ausgefüllte und unterschriebene persönliche Studienübersicht  als Scan oder Foto.

Bachelor Ethnologie Prüfungsordnung 2015 (Einschreibung AB Sommersemester 2015)

Master Ethnologie des Globalen

Hinweise zum Ausfüllen: JOGUStINe zeigt Ihnen in der Leistungsübersicht nur komplett abgeschlossene und bestandene Module an. Recherchieren Sie bitte zusätzlich unter „Mein Studium → Veranstaltungen → Semester“. In allen Veranstaltungen, die dunkelgrau markiert und anklickbar sind, sind Sie aktiv gemeldet. Diese Veranstaltungen tragen Sie bitte in die Liste ein. Hellgraue, d.h. inaktive Veranstaltungen zählen selbstverständlich nicht für den Nachweis.
Ausnahme: Wenn Sie zu einem Seminar eine Prüfungsleistung ablegen mussten und diese nicht bestanden haben und infolgedessen die Veranstaltung wiederholen müssen, zählt auch diese erste Veranstaltung nicht für den Nachweis. Falls die Bewertung einer abgelegten Prüfungsleistung noch aussteht, tragen Sie die Veranstaltung ein und erklären das in der Sprechstunde.

2. Die Angaben

  • Name (evtl. Geburtsname), Vorname
  • Geburtsdatum
  • Hochschulsemester und Fachsemester (im Fall von Urlaubssemestern, Fachwechsel oder Auslandsaufenthalten relevant)

Folgendes bitte in die Sprechstunde mitbringen:

  • Original der unterschriebenen Studienübersicht
  • Ihre aktuelle Studienbescheinigung bzw. Stammdatenblatt, aus der Fach- und Hochschulsemester sowie Studienfächer hervorgehen
  • Das Formblatt müssen Sie nicht mitbringen, Sie erhalten es bereits ausgefüllt und unterschrieben in der Sprechstunde

Bitte beachten Sie dass es sich dabei um ein wichtiges Dokument handelt, das von mehreren Stellen sorgfältig geprüft und unterschrieben werden muss. Daher ist eine Bearbeitungszeit von mindestens einer Woche notwendig. Zu spät eingegangene Anfragen können nicht mehr fristgerecht bearbeiten werden.

Weitere Informationen finden Sie beim Amt für Ausbildungsförderung.