Für Studierende bietet das ifeas eine einzigartige Bandbreite regionaler und thematischer Schwerpunkte. Über eine solide Vermittlung ethnologischen Wissens hinaus gestattet Ihnen die enge Verbindung von Lehre und Forschung spannende Einblicke in aktuelle Forschungsfelder und eine fundierte Ausbildung in ethnologischen Theorien und Methoden.
Wie und wo gebe ich Hausarbeiten und schriftliche Prüfungsleistungen ab?
Vor Abgabe der Arbeit das Deckblatt-Formular downloaden, ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit der Arbeit einreichen.
Abgabe der Arbeit samt Deckblatt als PDF per Email an ethnohausarbeiten@uni-mainz.de und in cc an die jeweiligen Lehrenden. Wichtig: die Arbeit muss an die Ethnohausarbeiten-Mailadresse geschickt werden, damit der fristgerechte Eingang im Prüfungsamt bestätigt werden kann!
Reguläre Abgabefristen: 31.3. (WiSe), 30.9. (SoSe). In begründeten Ausnahmefällen können in Absprache mit den Lehrenden auch abweichende Fristen festgelegt werden.
Was ist eine Prüfungsleistung?
Im Bachelorstudiengang sind Lehrveranstaltungen zu Modulen zusammengefasst, die in der Regel mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Die Noten der Modulprüfung gehen in die Abschlussnote ein
Wichtig ist: Zu jeder Modulprüfung müssen Sie sich während der Anmeldefrist über Jogustine anmelden, egal um welche Prüfungsform (Hausarbeit, Klausur, mündliche Prüfung etc.) es sich handelt. Ohne eine fristgerechte Anmeldung dürfen Sie nicht an der Prüfung teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsanmeldephase nicht mit der Lehrveranstaltungsanmeldephase identisch ist. Nachträgliche Prüfungsanmeldungen nach Ablauf der im jeweiligen Semester zweiwöchigen Prüfungsanmeldephase werden in den BA/MA-Studiengängen am Institut für Ethnologie und Afrikastudien nicht gestattet. Eine nachträgliche Prüfungsanmeldung wird nur nach begründeter Einzelfallentscheidung (z.B. Attest für den Prüfungsanmeldezeitraum) durch das Prüfungsamt vorgenommen.
Für die Teilnahme an Prüfungen und Wiederholungsprüfungen gilt Anmeldepflicht! Wer sich nicht fristgerecht zu den Prüfungen anmeldet, darf nicht an den Prüfungen teilnehmen. Sollten Sie aus technischen Gründen die Prüfungsanmeldung in Jogustine nicht durchführen können, wenden Sie sich bitte während der laufenden Prüfungsanmeldephase an das Prüfungsamt (Frau Will).
Wiederholungsprüfungen (ausschließlich Klausuren!) finden Sie in Jogustine im ursprünglichen Prüfungssemester.
Was ist eine Studienleistung?
Studienleistungen sind Leistungsnachweise, die Sie in einem laufenden Modul erbringen, die aber nicht in die Endnote mit eingehen.
Wann werden Hausarbeiten als Modulprüfungen angemeldet?
Hausarbeiten als Modulprüfungen können nur in der Prüfungsanmeldephase des Semesters angemeldet werden, in dem das betreffende Seminar / Proseminar stattgefunden hat.
Können Prüfungen wiederholt werden?
Ja, jedoch höchstens zweimal! Modulprüfungen können in allen Teilen, in denen sie nicht bestanden sind oder als nicht bestanden gelten, höchstens zweimal wiederholt werden. Eine nicht bestandene Modulprüfung kann nicht durch eine andere Prüfung ersetzt werden. Bei Modulteilprüfungen sind nur die nichtbestanden Teilprüfungen zu wiederholen.
Was mache ich im Krankheitsfall?
Wenn Sie aus Krankheitsgründen nicht an der Prüfung teilnehmen können oder die Abgabefrist der Arbeit nicht einhalten können, müssen Sie beim Prüfungsamt (Fr. Will) ein ärztliches Attest vorlegen. Bei einer erstmaligen vorgetragenen Prüfungsunfähigkeit reicht ein einfaches ärztliches Attest ohne weitere Angaben aus, welches lediglich die Prüfungsunfähigkeit aus ärztlicher Sicht bescheinigt. Ab der zweiten Meldung der Prüfungsunfähigkeit muss entweder ein amtsärztliches Attest erbracht oder ein qualifiziertes Attest des behandelnden Arztes mit folgenden Angaben vorgelegt werden: Dauer der Erkrankung, Termine der ärztlichen Behandlung, Art und Umfang der Erkrankung unter Angabe der vom Arzt aufgrund eigener Wahrnehmung getroffenen Tatsachenfeststellung (Befundtatsachen) sowie Auswirkung der Erkrankung auf die Prüfung. Siehe hierzu z.B. OVG Lüneburg, Urteil vom 15.09.1998 – 10 L 3178/96, KMK-HSchrR/NF 21 C.1 Nr. 30; VG Minden, GB vom 25.01.2000 – 2 K 3874/99, NWVGl. 2000, 232 sowie VG Saarlouis, Urteil vom 21.05.2001 – 1 K 7/99 – (n.v.).
WICHTIG: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus! Der Rücktritt von der Prüfung muss unverzüglich, i.d.R. vor Beginn der Prüfung/dem Ende der Abgabefrist der Arbeit, dem Prüfungsamt angezeigt werden. Ein ärztliches Attest ist i.d.R. innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen.
Die JGU hat für diesen Nachweis ein universitär einheitliches Attest-Formular entwickelt, das Sie downloaden und zu Ihrem Arzt mitnehmen können.
Was passiert, wenn ich die Abgabefrist für Hausarbeiten nicht einhalte?
1. Die Nichteinhaltung der allgemeinen Abgabefristen (WS: 31. März/SoSe: 30. September, sofern der/die Veranstaltungsleiter/in keinen anderen Termin festsetzt) gilt als 1. Fehlversuch und wird mit 5,0 bewertet.
2. Die 1. Prüfungswiederholung soll bei dem/der Veranstaltungsleiter/in stattfinden, bei dem/der 1. Versuch gescheitert ist. Die neue Abgabefrist für den Zweitversuch endet i.d.R. am letzten Tag der Vorlesungszeit des jeweiligen Folgesemesters.
3. Wird die Hausarbeit fristgerecht eingereicht, teilt der/die Veranstaltungsleiter/in dem Prüfungsamt (Frau Will) die Bewertung mit. Die Note der Hausarbeit wird mit dem Vermerk „2. Versuch“ in Jogustine eingetragen.
4. Die Nichteinhaltung der 2. Frist gilt als 2. Fehlversuch. In diesem Falle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt (i.d.R. das nächste Semester) eine neue Lehrveranstaltung zu wählen, die mit erneuter Erbringung der Studienleistung und der Modulprüfung zu absolvieren ist.
Achtung: Die Nichteinhaltung dieser Regelung durch Studierende hat i.d.R. das „endgültige Nichtbestehen“ und somit die Beendigung des Studiums in demselben Bachelorstudiengang zur Folge (§ 18, Abs. 6 BAPO).
Was passiert bei einem Plagiat / Täuschungsversuch?
Bei einer erstmaligen Täuschung erfolgt eine Meldung an die Studienmanagerin. Die oder der Studierende wird zur Anhörung geladen, ein von der oder dem Studierenden, der oder dem Lehrenden und der Studienmanagerin unterschriebener Aktenvermerk wird nach einer Rechtsbelehrung im Prüfungsamt archiviert und nach Abschluss des Studiums aus Datenschutzgründen vernichtet. Die Konsequenz beim ersten Täuschungsversuch ist die Bewertung der Arbeit mit „nicht ausreichend“ (5,0). Das Protokollblatt und eine Kopie des Plagiats mit Nachweis der plagiierten Stellen werden an das Prüfungsamt geschickt und dort archiviert. Der Fall wird darüber hinaus dem Prüfungsausschuss gemeldet. Die oder der Täuschende hat das Recht, gegen die Entscheidung vorzugehen und den Prüfungsausschuss einzubinden.
Bei wiederholter Täuschung erfolgt direkt eine Ladung vor den Prüfungsausschuss, der befindet, ob es sich um einen schwerwiegenden Fall handelt.
In einem schwerwiegenden Fall (dies kann auch bereits beim ersten Plagiat der Fall sein) oder auch beim Wiederholungsfall kann der Prüfungsausschuss den Fall zur Entscheidung an den sog. zentralen Exmatrikulationsausschuss weiterleiten, der darüber befindet, ob der oder dem Studierenden die Immatrikulation zu entziehen ist und ob sie oder er von weiteren Prüfungen im Fach ausgeschlossen wird.
Projekt „Akademische Integrität“
Wie stelle ich einen Antrag an den Prüfungsausschuss Ethnologie und Afrikastudien?
In bestimmten prüfungsrelevanten Fragen können Sie sich an den Prüfungsausschuss Ethnologie und Afrikastudien wenden. Dies gilt u.a. etwa dann, wenn Sie wegen einer körperlichen Behinderung eine Schreibzeitverlängerung in schriftlichen Klausuren benötigen. Der Prüfungsausschuss Ethnologie und Afrikastudien entscheidet über alle wesentlichen Fragen und Zweifelsfälle in Bezug auf das Prüfungswesen und befindet über Beschwerden und Einsprüche.
In der Regel ist ein schriftlicher Antrag – mit Begründung und Originalunterschrift – an den Prüfungsausschuss zu stellen und an den/die Vorsitzende/n des Prüfungsausschusses zu richten. Vorsitzender des Prüfungsausschusses Ethnologie und Afrikastudien ist derzeit Prof. Dr. Markus Verne. Bitte reichen Sie den Antrag im Prüfungsamt Ethnologie ein und adressieren Sie Ihr Schreiben an:
Prüfungsausschuss Ethnologie und Afrikastudien
z.Hd. Prof. Dr. Markus Verne
Prüfungsamt Ethnologie und Afrikastudien
Forum universitatis 6
55099 Mainz
Widerspruchsgebühren
Im Falle eines Widerspruchs, etwa gegen einen Bescheid über endgültiges Nichtbestehen oder Ähnliches, der vom Prüfungsausschuss zurückgewiesen wird, fallen Gebühren an. Derzeit liegt diese Gebühr bei 45,60 €. Bei positiv beschiedenen Widersprüchen entfällt die Gebühr. Anträge auf Nachteilsausgleich sind grundsätzlich kostenlos.
Einsicht in Modulabschlussprüfungen – Klausuren
Ihre handschriftlich geschriebenen Klausuren können nach der Korrektur im Prüfungsamt der Ethnologie eingesehen werden.
Für die Einsicht in E-Klausuren wird nach der Korrektur ein zentraler Termin für alle Studierenden festgelegt.
Bachelorprüfung
Die Bachelorprüfung besteht aus folgenden Prüfungsleistungen: 1. den studienbegleitenden Modulprüfungen im Kern- und im Beifach, 2. der schriftlichen Bachelorarbeit im Kernfach, 3. der mündlichen Abschlussprüfung im Kernfach.
Die Anmeldung des Bachelor-Abschlussmoduls erfolgt über das Zentralen Prüfungsamt des FB 07 (nicht über das Prüfungsamt des Studienbüros Ethnologie und Afrikastudien).
Für die Betreuung einer Bachelorarbeit im Kernfach Ethnologie können Sie folgende Lehrenden kontaktieren oder ansprechen:
Du studierst Ethnologie oder ASMEK am ifeas und bist im 1. oder 2. Fachsemester? Dann profitiere von der Erfahrung fortgeschrittener Studierender und melde Dich für unser Mentoring-Programm an!
Das Mentoring-Programm soll zu einem erfolgreichen Start in Dein Studium beitragen und Dir helfen, Dich am ifeas und an der Uni zurechtzufinden und in studentische Netzwerke zu integrieren.
Dein:e Mentor:in studiert schon seit mehreren Semestern Ethnologie bzw. ASMEK am ifeas und steht Dir unterstützend und beratend zur Seite.
Ergänzend zu den Angeboten des Studienbüros des ifeas und des Fachschaftsrats Ethnologie und Afrikastudien, der Studienfachberatung am ifeas, den Sprechstunden der Dozierenden und auch den Informationen auf der Homepage des ifeas bietet eine Mentoring-Beziehung Dir die besondere Möglichkeit, Dich persönlich und informell von Studi zu Studi über Fragen im Zusammenhang mit dem Studium auszutauschen und auch über mögliche Unsicherheiten oder Fehler zu sprechen.
Ergänzend zu anderen Angeboten des ifeas, des Fachschaftsrats Ethnologie und Afrikastudien und der Uni Mainz bietet eine Mentoring-Beziehung Dir die besondere Möglichkeit, Dich persönlich und informell von Studi zu Studi über Fragen im Zusammenhang mit dem Studium auszutauschen und auch über mögliche Unsicherheiten oder Fehler zu sprechen.
In der Regel finden sich Mentor:innen und Mentees nach den Einführungsveranstaltungen zu einem ersten grundlegenden (ggf. Gruppen-)Gespräch zusammen. Bei weiteren, persönlicheren Fragen kann man die Mentor:innen dann individuell kontaktieren bzw. zusätzliche Treffen vereinbaren.
Die Teilnahme am Mentoring-Programm ist kostenlos. Die Anmeldung ist verbindlich. Zeitlich und inhaltlich wird das Mentoring individuell von den Mentor:innen und Mentees selbst gestaltet.
Mentor:innen des ifeas im WiSe 2025/26: Fiona Trittler (Ethno), Hannah Wachter (Ethno), Miro Methien (ASMEK)
Ein Auslandsstudium ist immer eine Bereicherung: Es ermöglicht neue Perspektiven auf das eigene Studienfach, internationale Bekanntschaften, Freundschaften und Vernetzung, und die spannende Erfahrung, den Alltag in einem anderen Land zu meistern. Über das ERASMUS-Programm der Europäischen Union werden Studienaufenthalte von mindestens 2 bis zu 12 Monaten an europäischen Partnerhochschulen mit Teilstipendien gefördert (z.Zt. bis zu 600 € monatlich). Die Bewerbung ist unkompliziert und die Studienleistungen aus dem Ausland werden für das Studium in Mainz anerkannt. Voraussetzung für eine Bewerbung sind zwei abgeschlossene Fachsemester vor Beginn des Auslandsstudiums sowie ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache des Gastlandes (in der Regel etwa B1 Niveau). Neben dem Erlass von Studiengebühren bietet der ERASMUS-Status eine Reihe administrativer Vergünstigungen wie z.B. ein vereinfachtes Zulassungsverfahren, Hilfe bei der Unterbringung, eine fachliche Betreuung sowie einen erleichterten Zugang zu Sprachkursen.
Wann empfiehlt sich ein Auslandsaufenthalt?
Am besten im 4. oder 5. Fachsemester
Welche Auswahlkriterien gibt es?
- Ausreichende Sprachkenntnisse bis zum Antritt des Auslandssemesters
- Mind. 2 abgeschlossene Fachsemester zum Zeitpunkt des Antritts
- Ausführliches Beratungsgespräch mit der ERASMUS Koordinatorin
Welche Fristen für die Anmeldung gibt es?
- individuelle Beratung in der Sprechstunde der Fachkoordinatorin
- allgemeine Anmeldefrist bei der Fachkoordinatorin Ende Januar für einen Antritt im folgenden Wi/Se und SoSe (Bsp. Anmeldefrist bis Ende Januar 2025 für ein Auslandssemester im WiSe 25/26 und/oder SoSe 26)
- nachträgliche Anmeldungen bitte mit der Fachkoordinatorin absprechen
Welche Leistungen werden anerkannt?
Vor einem Auslandsaufenthalt vereinbaren Sie immer ein Learning Agreement mit der Fachkoordinatorin. Darin wird festgelegt, welche Leistungen Sie im Auslandsstudium erbringen und an welcher Stelle sie Ihnen anerkannt werden. Am einfachsten ist es, Leistungen in dem Modulen 4/5 Ethnologie allgemein anzuerkennen. Wenn Sie schon wissen, dass Sie ein Auslandssemester machen möchten, macht es daher Sinn, Veranstaltungen in diesen Modulen noch offen zu lassen.
Studierende im Kernfach Ethnologie (Bachelorstudiengang) können für folgende europäische Universitäten nominiert werden:
Dänemark
Frankreich
Griechenland
Italien
Portugal
Schweden
Spanien
Türkei
Studierende der Afrikanistik können sich für folgende Universitäten bewerben:
Belgien
Polen
Universitäten der FORTHEM Allianz (hier können sich Studierende aller Fächer bewerben):
Weiterführende Informationen der Abteilung Internationales, auch zu anderen Austauschprogrammen wie PROMOS:
Das Amt für Ausbildungsförderung verlangt Nachweise darüber, dass Sie Ihr Studium im vorgesehenen Zeitrahmen abschließen.
In der Regel wird nach spätestens vier Fachsemestern eine formale Bescheinigung, das „Formblatt 5: Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG“ fällig. Eine entsprechende Überprüfung Ihrer Studienleistungen führt das Institut für Ethnologie und Afrikastudien für Kern- und Beifächler durch.
Für den Nachweis des Leistungsstands gelten folgende Richtlinien
1. Nachweis des Leistungsstandes nach dem Ende des 3. FS
Der Leistungsstand nach dem 3. Fachsemester wird bescheinigt, wenn der Antrag in den ersten 4 Monaten des 4. Fachsemesters gestellt wird, d.h., wenn der Nachweis der Leistungen im Zeitraum April, Mai, Juni und Juli bzw. im Zeitraum Oktober, November, Dezember und Januar erfolgt.
Für den Studiengang Bachelor Ethnologie sind dazu im Kernfach mind. 54 (Norm 60) LP, im Beifach mind. 28 (Norm 30) LP nachzuweisen.
Für den Studiengang Master Ethnologie des Globalen sind dazu mind. 77 (Norm 86) LP nachzuweisen.
2. Nachweis des Leistungsstandes nach dem Ende des 4. FS
Der Leistungsstand nach dem 4. Fachsemester wird bescheinigt, wenn der Antrag im 5. oder 6. Monat des laufenden 4. Fachsemesters (August/September oder Februar/März) bzw. in den darauffolgenden vier Monaten gestellt wird.
Für den Studiengang Bachelor Ethnologie sind dazu im Kernfach mind. 72 (Norm 80) LP und im Beifach 37 (Norm 41) LP nachzuweisen.
Bitte melden Sie sich dazu rechtzeitig per E-Mail im Studienbüro.
Weitere Informationen:
Zugang zu Lehrveranstaltungen am Ifeas
Seminare finden in der Regel im Forum 6 in den Kursräumen 00-691 („kleiner Übungsraum“) oder 01-715 HS14 („großer Übungsraum“) statt. Leider ist der Raum 01-715 HS14 nicht barrierefrei zugänglich.
Wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind und während der Lehrveranstaltungsanmeldung feststellen, dass eine Veranstaltung, die Sie besuchen möchten, in einem nicht barrierefreien Unterrichtsraum stattfindet, melden Sie sich bitte per E-Mail im Studienbüro. Wir werden die Veranstaltung dann wenn möglich in einen anderen Raum verlegen.
Hier finden Sie ein Verzeichnis aller Räume an der JGU mit Angaben zur Barrierefreiheit.
Weitere Informationen zu Hilfsmitteln, Nachteilsausgleich u.a.m.:
Als zentrale Anlaufstelle der JGU Mainz bietet der Career Service allgemeine Beratung zu Praktika und Perspektiven nach dem Studium an.
Eine Übersicht über Studien- und auch Promotionsstipendien finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Einen hilfreichen Überblick bietet zudem die Stipendiendatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD).
Spezifische Beratung zu Praktika im Rahmen des Studiums am ifeas gibt es bei Hauke Dorsch als Beauftragtem für das Modul „Praxis“. Neben vielen Tipps für mögliche Praktikumsstellen gibt es auch hilfreiche Erfahrungswerte aus Praktika aktueller und ehemaliger Studierender des ifeas.
Hinweise zu Veranstaltungen, Stipendien, Praktika oder Stellenangeboten gibt es über die Mailingliste des ifeas.
Zum Eintragen senden Sie bitte eine leere Nachricht an sympa@lists.uni-mainz.de, Betreff: subscribe ifeas-l Vorname Name (geben Sie hier bitte Ihren eigenen Namen und Vornamen an).
Zum Austragen senden Sie bitte eine leere Nachricht an sympa@lists.uni-mainz.de, Betreff: unsubscribe ifeas-l.
Zuständigkeiten / Aufgabenbereiche
- Anerkennung von Studienbescheinigungen anderer Universitäten und außeruniversitärer Einrichtungen
- Beratung über Aufbau und Inhalt des Studienfaches und Studienplanung
- Studienfachwechsel: Beratung, Fachsemestereinstufungsbescheid und Anerkennung von Kursen und Modulen
- BAföG
- Bestätigung der Unbedenklichkeitsbescheinigung
Zuständigkeiten / Aufgabenbereiche
- Beratung von Studierenden in Prüfungsfragen
- An- und Abmeldung von Studierenden zu Prüfungen
- Verwaltung der Prüfungsanmeldungen und Prüfungsdaten in CampusNet/ JOGU-StINe
- Ausgabe der bewerteten Prüfungsleistungen (Modulabschlussprüfungen), bspw. Hausarbeiten oder Portfolios
- Annahme von Attest/Formular für den Krankheitsnachweis bei Prüfungsrücktritt
- Ansprechpartnerin zum Mutterschutz für Studentinnen
- Erstellung von Leistungsübersichten
- Bestätigung der Leistungspunkte für die Meldung zur Bachelorarbeit
Zuständigkeiten / Aufgabenbereiche
- Information und Beratung studentischer und beschäftigter Frauen
- Information und Beratung studentischer und beschäftigter Männer in Fragen der Gleichstellung
- Interessenvertretung der Studentinnen, Mitarbeiterinnen und Professorinnen
- Information und Beratung im Fachbereichsrat
- Information und Beratung in Berufungskommissionen
- Entwicklung und Umsetzung eines Frauenförderplanes
- Initiierung und Durchführung von weiteren Maßnahmen und Projekten zur Förderung von Frauen
Merkblätter
Deckblätter
Studienübersicht
Sonstiges
Wer sind wir?
Der Fachschaftsrat (FSR) besteht aus allen Studierenden der Ethnologie, die Lust haben, sich neben ihrem Studium noch weiter in der Uni zu engagieren. Der FSR kann beliebig viele Mitglieder haben und alle Studierende, die mitmachen möchten, sind herzlich eingeladen, sich uns anzuschließen. Wie das geht? Bei der Vollversammlung am Anfang des Semesters kann man sich als Kandidat*in aufstellen lassen und wird so ganz offiziell Teil des Fachschaftsrats – keine Angst, das geht leichter, als es sich anhört und wir helfen Dir dabei!
Was machen wir?
Die Mitglieder des Fachschaftsrates vertreten alle eingeschriebenen Studierenden eines Faches. An unserem Institut gibt es einen gemeinsamen Fachschaftsrat für die Studierenden im Bachelor-, Master- und Magisterstudiengang Ethnologie und Afrikastudien. Wir vertreten Eure Interessen in offiziellen Gremien (Leitungskollegium, Zentraler Fachschaftsrat) und organisieren Veranstaltungen, wie die Erstiwoche, Partys und vieles mehr. Um über alles Aktuelle informiert zu werden und keine Veranstaltung zu verpassen, folgt uns gerne auf Instagram!
Außerdem könnt Ihr mit Fragen und Problemen zum Studium, Hausarbeiten oder Sonstigem oder auch mit persönlichen Anliegen gerne auf uns zukommen. Für Beratung und Hilfestellung könnt ihr uns jederzeit eine DM über unseren Instagram Account (ethnos_mainz) senden oder uns über unseren Unimail erreichen (ethnologie@zefar.uni-mainz.de).