Institut für Ethnologie und Afrikastudien  
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Rund um Abschlussprüfungen (Magister und Diplom)

Prüfungsberechtigte

Prüfungsberechtigt sind:
Ethnologie: Prof. Dr. Thomas Bierschenk, Prof. Dr. Matthias Krings, Prof. Dr. Carola Lentz, PD Dr. Ute Röschenthaler.
Afrikanische Philologie: Prof. Dr. Raimund Kastenholz und Dr. habil. Holger Tröbs.

Dies gilt für mündliche Abschlussprüfungen im Haupt- und Nebenfach im Magisterstudiengang der beiden Fächer sowie für mündliche und schriftliche (nur Soziologie-Diplomstudiengang) Abschlussprüfungen im Wahlpflichtfach Ethnologie in Diplomstudiengängen. Die Prüfungsberechtigten sind auch mögliche Betreuer und Erstgutachter für Magisterhausarbeiten.

Alles über Magisterarbeiten

Grundsätzlich ist die Themenwahl für die Magisterarbeit frei, in Absprache mit dem Betreuer der Arbeit. Wie die Magisterprüfungsordnung vom 11. Oktober 1999 festlegt: "Für die Magisterarbeit bestimmt die Erstgutachterin oder der Erstgutachter nach Rücksprache mit der Kandidatin oder dem Kandidaten ein Thema, das seiner Aufgabenstellung und seinem Umfang nach in der vorgesehenen Frist von sechs Monaten bearbeitet werden kann. ... Das Thema kann in begründeten Fällen nur einmal, und zwar innerhalb der ersten zwei Monate, zurückgegeben werden." (§ 15; 1,2)

Ungeachtet der grundsätzlich freien Themenwahl gibt es aber natürlich Themen, die ein Betreuer besonders gern bearbeitet sehen würde, und manche MagistrandInnen sind auch auf der Suche nach Themen. Darum nennen wir hier Themen, die wir Prüfungsberechtigten zur Bearbeitung vorschlagen.

In jedem Semester werden Kolloquien für ExamenskandidatInnen angeboten. Die laufenden Kolloquien finden sie jeweils im Univis.



Mündliche Abschlussprüfungen (Magister- und Diplomstudiengänge)

Mündliche Prüfungen in der Ethnologie


Wissenwertes über die Anmeldung zur Magisterprüfung

  • Zuständig für die Anmeldung zur Magisterprüfung - auch zur vorgezogenen Teilprüfung - ist immer das Dekanat des Hauptfaches; für Ethnologie ist es das Dekanat des Fachbereichs 07 - Geschichts- und Kulturwissenschaften. Für die Magisterprüfungsverwaltung ist hier Frau Britta Werner zuständig. 

  • Studierende, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Ordnung für die Magisterprüfung der FBe 11-16, 21-23, 26 vom 11. Oktober 1999 das 1. Fachsemester abgeschlossen hatten, können wählen:
    a) Ordnung für die Magisterprüfung der FBe 11-16, 21-23, 26 vom 18. Juni 1986, zuletzt geändert am 8. September 1999
    b) Ordnung für die Magisterprüfung der FBe 11-16, 21-23, 26 vom 11. Oktober 1999, zuletzt geändert am 21. Juni 2001

  • Studierende, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderung der Ordnung für die Magisterprüfung der FBe 11-16, 21-23, 26 (vom 11. Oktober 1999) am 28. November 2002 bereits das 1. Fachsemester abgeschlossen hatten, können wählen:
    a) Ordnung für die Magisterprüfung der FBe 11-16, 21-23, 26 vom 11. Oktober 1999, zuletzt geändert am 21. Dez. 2001
    b) Ordnung für die Magisterprüfung der FBe 11-16, 21-23, 26 vom 11. Oktober 1999, zuletzt geändert am 28. November 2002
  • Die Bestätigung, dass die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung in Ethnologie (Haupt- oder Nebenfach) erbracht sind, wird von Frau Nora Brandecker, M.A. (Studienfachberatung Ethnologie) ausgestellt. Das Formblatt ist im Dekanat zusammen mit den anderen Unterlagen erhältlich, die für die Anmeldung zur Prüfung abzugeben sind.
  • Zu den Voraussetzungen gehören neben den Studienleistungen ("Scheine") auch der Nachweis über die Fremdsprachenkenntnisse und ein ordnungsgemäßes Studium.
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